Inhalt
Projektantrag zur Planung und Errichtung einer Zillerbrücke im Bereiche Giessenweg
Zweck
Der Zweck des Projektantrages ist es, als einer der erste Schritt der Antragsteller (und die Voraussetzung) zur Erlangung und Bewilligung von Projektgeldern und/oder Ressourcen für eine kostenintensive, anstehende Aufgabenstellung. Dabei werden die wesentlichen Entscheidungsinformationen kompakt zusammengestellt.
Dokumentenlenkung
- 2019-12 chris@tipotsch.eu; Aufbereitung des Projektantrages. Rücksprache mit Bürgermeister Hans Flörl und mit Klaus.
- 2020-06 chris@tipotsch.eu; Überarbeitung und Ergänzungen im Zuge der Förderansuchen zur Klärung der Finanzierung des Vorhabens.
- 2020-07 chris@tipotsch.eu: Update mit Kostenabschätzung.
Projekteckdaten
- Projekttitel: Infrastrukturausbau-Fahrradbrücke über den Ziller im Bereich Giessenweg von Hart nach Fügen
- Projektnummer: 12001
- Ansprechpartner über email-Verteiler = 12001.projektemail@tipotsch.eu erreichbar.
- Dr. Christian Tipotsch in der Rolle des Initiators, Projektleiter und Projektmitgliedes; chris(at) tipotsch.eu
- Klaus Schweinberger in der Rolle des Initiators und Projektmitgliedes
- Hans Flörl, Bürgermeister Hart im Zillertal in der Rolle des Projektsponsors, Projektförderstellers, Projektmitgliedes;
buergermeister@gemeinde-hart.com; +43 676 840668840 - Bürger in der Giessensiedlung
- Projektstart: 2010 Referenzunterlagen wurden bereits am Mittwoch, 18. August 2010 zur Verfügung gestellt.
- Projektende 2022-12
- Projektemailverteiler: 12001.projektemail@tipotsch.eu.
Ausgangssituation
Im Bereich Giessenweg in der Gemeinde Hart wurden über die letzten Jahre ein Siedlung gebaut. Die Infrastruktur-Maßnahmen wie Radwege, Glasfaseranschlusse, etc. wurden nicht weiter ausgebaut. Die schmale Straße ohne Gehsteig entlang des Zillers ist die einzige Zubringerstrasse. Aufgrund des massiv gestiegenen Verkehrsaufkommen stellt dieser Bereich für Fußgänger, Schüler und für Radfahrer eine Gefahrenzone dar. Derzeit gibt es keine Brücke über den Ziller und auch keine sichere Haltestelle für Schüler am Giessenweg. Auch ist der Wunsch nach Umweltschutz durch vermehrte Nutzung von Fahrrädern von den Bürgern geäußert worden. Auf der Fügener Seite ist ganz in der Nähe ein bereits ausgebauter Fahrradweg. Die betroffenen Grundstücke für die Zufahrt zu den bestehenden Fahrradwagen gehören dem Land Tirol und sind als Austauschflächen vorgesehen. Auf der gegenüberliegenden Seite auf dem Gemeindegebiet von Fügen sind zwei Lebensmittelgeschäfte in Betrieb. Durch die Fahrradbrücke wird einer Einkauf mit den Rad von der Giessensiedlung erst ermöglicht. Derzeit wird dies Option wegen des großen Umweges nicht praktiziert und daher das Auto für zahlreiche Besorgungen und Kinderbetreuungs-Aktionen verwendet.
Bereits im Jahr 2010 fanden Vorgespräche zu diesem Vorhaben zwischen Hr. Dr. Tipotsch und den in der Zwischenzeit verstorbenen Bürgermeister Alois Eberharter statt.
Eine Besichtigung der Brücke in Schwendau (siehe Referenzunterlagen wurde durchgeführt. Der Schwendauer-Bürgermeister Hr. Franz Hauser hat Referenzmaterial für die Kostenabschätzung zur Verfügung gestellt.
Im Jahre 2017 hat Klaus Schweinberger einen erneuten Impuls in dieser Angelegenheit mit einem formalen 2017-Antrag zur Errichtung einer Fußgänger- und Radfahrbrücke im Bereich Giessenweg/Zillerstraße bei der Gemeinde eingebracht. Auch wurden die direkten Nachbarn über das Vorhaben informiert und deren Unterstützung mittel Unterschriftenliste den Bürgervertretern sichtbar gemacht. Die Aufbereitung von Argumentation von Infrastrukturprojekten zur Begründung des Bedarfes (wozu braucht es eine Brücke?) ist - wie bei fast allen Infrastrukturprojekten - eher mit qualitative Argumenten möglich. Wir haben daher in dieser Phase bewusst auf eine quantitative Bewertung des Nutzens über die Jahre verzichtet.
Machbarkeitsabschätzung
Eine kompakte Analyse der Ausgangssituation und eine grobe Klärung der Machbarkeit wurde durchgeführt. siehe BM.0 Grundlagen.
Fotoprotokoll
Ein Fotoprotokoll zur Ausgangslage wurde erstellt.
Ziele
Für diese Infrastrukturprojekt wurden nachfolgende folgende Ziele formuliert: Der Erfolg des Projektes wird an der Zielerreichung und an der Wirkung gemessen.
Zielsatz: Ziel ist es, ...
- den Lebensraum, die Lebensqualität und den Umweltschutz für die Bürger in der Giessenweg-Siedlung in der Gemeinde Hart im Zillertal und Umgebung nachhaltig zu verbessern.
Zielgröße: hohe Zufriedenheit der Bürger bzw. der Wähler im Umfeld der Fahrradbrücke in Bezug auf Lebensraum. Merkliche Reduktion der Autonutzung.
Zielwert: nach dem österr. Schulnotensystem einen Durchschnittswert von >1,8 erreichen. -
die Sicherheit der Kinder, Bürger und Radler zu erhöhen und Risiken zu reduzieren. Durch die massive Zunahme des Verkehrsaufkommens ist die Sicherheit auf der schmalen Gemeindestrasse ohne Gehsteig für Fußgänger und Fahrradfahrer merklich gesunken. Wir und vor allem die Kinderschulweg ist nicht mehr sicher! Das Risiko eines Unfalls ist merklich gestiegen. Das muss sich aus Sicht der Eltern im Zuge dieser Maßnahme verbessern! Die Schaffung einer "sicheren Haltestelle" für den Schülerbus ist mit den Grundbesitzern durch den Bürgermeister vorbesprochen und eine mündliche Zusage zur Machbarkeit gegeben worden.
Zielgröße: Reduktion eines Unfallrisikos. hohe Zufriedenheit der Bürger in Bezug auf Sicherheit der Haltestelle.
Zielwert: kein Unfälle -
eine notwendige Voraussetzung für den Umweltschutz zu schaffen. Durch die Errichtung einer Fußgänger- und Fahrradbrücke über den Ziller beim Giessenweg in Hart im Zillertal können die Bürger auf das Fahrrad umsteigen, um gewisse Erledigungen (Einkauf, Sport, Events, ...) zu machen. Es verkürzen sich durch die Zillerbrücke die Wege erheblich! die zahlreichen Radler können dann auf einen sicheren Fahrradweg ausweichen
Zielgrösse: Nutzungsrate der Fahrradbrück über die Zeit messen. Mit diesen Daten könnte der Umstieg auf das Fahrrad für diverse Erledigungen und eine potentielle CO2-Reduktion abgeschätzt bzw. berechnet werden.
Zielwert: durchn. > 1000 Querungen pro Monat.
Das Projekt wird dann als Erfolg angesehen, wenn bis Ende 2022 die Brücke offizielle eröffnet wurde.
Nicht-Ziele
Die Brücke ist ausschließlich für den Zweck der Fahrradnutzung, Fußgänger und optional als Notlösung für Blaulicht-Organisationen vorgeshehen (noch zu klären).
Die Nutzung für den Autoverkehr und die landwirtschaftliche Nutzung etc. wird ausgeschlossen.
Nutzen und Beitrag
Dieses Infrastrukturvorhaben hat eine Auswirkung (impact) auf:
- die Erfüllung des Bedarfs der Bürgergemeinschaft, Bürgeranforderungen (Business Need, Wählerbedarfs) durch die Schaffung von Umstiegsoptionen vom Auto auf Rad.
- Effizienzoptimierung durch weniger Autonutzung und damit zur Reduktion der laufenden Verbrauchskosten.
- Umweltschutz durch weniger Autonutzung und dadurch weniger "Dreck" und Staub.
- Komfortgewinn durch Reduktion der Wegzeiten für tägliche Beschaffungen (Lebensmittel) und Verkürzung zu Freizeitaktivitäten
- Risikoreduktion bei Haltestelle für Schüler
- die Verbesserung des Umweltschutz durch Schaffung der Angebotes und somit Unterstützung des politischen Auftrages zum Umweltschutz. Wir müssen es nur tun!
- die Steigerung der Sicherheit für die Bürger und Gäste.
Projektvorgehen
Der Ablauf des Projektes orientiert sich an folgenden Phasenmodell.
Projektkosten und Projektfinanzierung
Projektkostenrahmen - Budgetbedarf
WIEVIEL Kosten könnte das Vorhaben verursachen? Abschätzung der Investitionskosten je Kostenart brüht auf Projektreferenzen. siehe hierzu BC.01 Kostenrahmen.
Werte in 000€ (k€).
Variante A: nur Fahrradbrücke:
- +030k Planungskosten bis zur Baubewilligung
- +300k€ Investitionskosten Fahrradbrücke bis zur Übergabe (Richtwert Brücke Schwendau)
- +100k Investitionskosten Fahrradweg Integration (Richtwert Radweg = 100€/m)
- +010k€ Kommunikations- und Eröffnungskosten
- +010k€ Puffer
- = 450k€ Investitionskosten gesamt bis zur Betriebsübergabe.
Variante B: Fahrradbrücke + Blaulicht-Notweg
zusätzlich zu Variante A + ca. 200k€ für erhöhte Statikanforderungen.
Projektfinanzierungsrahmen
Annahmen für die Finanzierung:
- 25% Bundesförderung für Investitionskosten gesamt = ca. 112k€
- 50% Landesförderung für Investitionskosten gesamt = ca. 225k€
- 25% Gemeindekosten und Tourismusverband = ca. 112k€
- 50 % Tourismusverband = ca. 58k€
- 25% Gemeinde Hart = 28k€
- 25% Gemeinde Fügen = 28k€
Tel. Vorgespräche zu den potentiellen Förderungen wurden durchgeführt.
Die Förderanträge an den Bund und das Land muss über den Investitions- und Rechtsträger - als die Gemeinden - erfolgen.
Projektträger
WER trägt in welchem Ausmaß die Projektkosten?
Projektauftraggeber und somit auch Projektkostenträger sind die Gemeinden Hart im Zillertal und Fügen.
WER trägt in welchem Ausmaß die Betriebskosten?
Die Erhaltung/Wartung und Pflege der Fahrradbrücke sind die Gemeinde Fügen und Hart zu jeweils 50% verantwortliche.
Die Erhaltung/Wartung und Pflege der Fahrradwege machen die Gemeinden auf ihren Gebieten zu 100%.
Projektorganisation und Projektrollen
- Projektauftraggeber = Bürgermeister der Gemeinde Hart und Fügen
- Projektleiter = Chris Tipotsch und Klaus Schweinberger
- Projektlenkungsausschuss = Gemeinderat
- Projektsponsoren = Vertreter vom Land Tirol; Eigentümer der Grundstücke, Leiter Tourismusverband, Fördergeber
- Projektmitglieder:
- Fachplaner/Architekt
- Baumeister für Brücke und Radweg
- Genehmigungsorgane: Baubehörde, Wasserrechtsbehörde, Wildbachverbauung
- Projektkunden = Bürger und Gäste
Projektrisiken
Welche Risiken wurden für dieses Projekt identifiziert?
Organisatorische Risiken
WENN Risikoereignis = wir als Bürger nichts tun und die Entscheidungsträger träge sind,
DANN
- wir nichts passieren und der Wunsch nie Wirklichkeit werden! Bei den Zielen haben wir ja mit den Beteiligten eine Einigung :-)
- wird das nachhaltige Bestreben zur Verbesserung in Aspekten der Sicherheit, dem Umweltschutz und Kosteneinsparung durch die erhöhte Nutzung des Rades nichts ändern.
- die Zufriedenheit der Bürger mit den Bürgervertretern sinken und vielleicht sogar in Wutbürgertum umschlagen.
Risikovermeidung: aktive Involvierung der Bürger und der Entscheidungsträger. Aktives Projektmanagement sicherstellen.
Finanzielle Risiken
WENN Risikoereignis = Förderzusagen von Land Tirol und vom Bund nicht kommen
DANN
- ist das Vorgaben für die Gemeinden als Investitionsträger zu hoch und in den Gemeindehaushalten nicht stemmbar.
Risikovermeidung: Förderangebote beantragen und Investitionsmittel sicherstellen.
Rechtliche Risiken
WENN Risikoereignis =
- Servitutseinträge auf Verbindungsgrundstücken der Radwege nicht im Grundbuch eingetragen.
- Wasserrechtliche Klärung offen ist
- Wildbachstellungsnahme offen ist
DANN
- ist die Machbarkeit des Projekts gefährdet! bzw. verzögert.
Technische Risiken
WENN Risikoereignis = technische Hindernisse auftreten
DANN
- kann der Kostenrahmen und Zeitrahmen überschritten werden.
Projektrisiken - Termin, Kosten, Umfang, Qualität
WENN Risikoereignis = Steuerungsstrukturen (Project Governance) und Finanzierung nicht geklärt sind
DANN
- steht das Projekt (was wir ja schon seit Jahren erleben!)
SONST
- werden diese Risiken vom Projektleiter als gering eingestuft.
Projektbeilagen
- Projektinitiierungs-Antrag von 2017. Eine schriftlicher Initiierungsantrag von Klaus wurde im Jahr 2017 eingebracht.
- BM.1 Machbarkeitsgrundlagen - Projektgrundlagen
- BC.1 Projektreferenzunterlagen für Kostenrahmen-Abschätzung.